
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
destressed
by SANOSTRA GmbH
Richard-Wagner-Str. 31
50674 Köln
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Alle Verträge und sonstigen Leistungen zwischen der SANOSTRA GmbH als „destressed“ Workshop-Anbieter und dem Kunden als „destressed“ Workshop-Teilnehmer unterliegen den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Grundsätzlich können alle Personen an den „destressed“ Workshops des Anbieters teilnehmen. Vorkenntnisse sind insoweit nicht erforderlich, es sei denn, dies wird im Rahmen einer Workshop- /Leistungsbeschreibung gesondert ausgewiesen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Es gibt freie Angebote des Anbieters.
(2) Die Anmeldungen des Workshopteilnehmers zum Workshop sind gemäß § 145 BGB verpflichtend.
(3) Um einen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer des Workshops abzuschließen, ist es erforderlich, dass der Teilnehmer das Angebot des Anbieters akzeptiert. Das Angebot kann vom Anbieter in Form einer Rechnung innerhalb von sieben Werktagen angenommen werden. Die Anmeldebestätigung und der Vertragsschluss können mit dem Eingang der Rechnung verknüpft sein.
(4) Unabhängig von der Art seiner Buchung stimmt der Teilnehmer des Workshops zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch (per E-Mail) zukommen dürfen.
(5) Ein Dienstleistungsvertrag zur Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme gemäß der jeweiligen Detailbeschreibung des gebuchten Workshops ist die Begründung für die Anmeldung, nachdem der Anbieter sie angenommen hat.
(6) Der Anbieter hat lediglich die Verantwortung für die Durchführung des Workshops. Nicht vom Anbieter geschuldet sind Anfahrt, Übernachtung am Workshoport sowie die Verpflegung am Workshoport.
§ 3 Zahlungspflichten/Zuschüsse/Anweisungen
(1) Der Teilnehmer des Workshops verpflichtet sich, die Teilnahmegebühr für den von ihm ausgewählten Workshop zu zahlen. Der Teilnehmer des Workshops kann die Gebühr (Gesamtbetrag) bei den jeweiligen Workshopangeboten oder der mit der Anmeldebestätigung verbundenen Rechnung unter www.destressed.de ersehen. Die Bezahlung des Betrages berichtigt zur Teilnahme an unserem Workshopangebot.
(2) Die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung des geschuldeten Rechnungsbetrages bleibt bestehen, wenn der Workshopteilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen an der Teilnahme am vereinbarten Workshoptermin nicht teilnehmen kann. Wenn der Teilnehmer des Workshops erkrankt, muss er dem Anbieter sofort seine Verhinderung mitteilen.
(3) Umbuchungen können nach Rücksprache nach einer verbindlichen Anmeldung und einer erfolgten Rechnungsstellung erfolgen. Bei einer Neubuchung wird eine Gebühr in Höhe von 30,- € für die Bearbeitung berechnet.
§ 4 Recht auf Rücktritt/Kündigung/Änderungen
(1) Vor Beginn des vereinbarten Workshops kann der Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Leistungen, die bereits geleistet wurden, müssen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung wechselseitig zurückgezahlt werden.
(2) Um Rücktrittserklärungen rechtlich wirksam zu machen, ist eine Schriftform erforderlich. Bei der Übermittlung der Erklärung per Brief oder E-Mail wird die Schriftform als gewahrt betrachtet. Im Streitfall ist es Sache des Workshopteilnehmers, den Zugang zur Erklärung nachzuweisen.
(3) Der Workshop-Teilnehmer muss dem Anbieter im Falle eines Rücktritts von einer Präsenzveranstaltung die folgenden Entschädigungen zahlen:
• Ab dem Tag der Workshopbuchung bis 84 Tage vor Beginn des gebuchten Workshops 50,00 €
• 30 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt vom 83. bis zum 29. Tag vor Beginn des gebuchten Workshops
• 80 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt vom 28. bis zum 5. Tag vor Beginn des gebuchten Workshops
• 95 % der Rechnungssumme bei einem Rücktritt ab dem 4. Tag vor dem gebuchten Workshop.
Die Entschädigung wird nach Erhalt der entsprechenden Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Dem Workshopteilnehmer steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beim Anbieter entstanden ist.
(4) Dem Anbieter bleiben Änderungen der Workshopinhalte und Ablaufzeiten während der laufenden Veranstaltung vorbehalten, wenn diese Änderungen für den Workshopteilnehmer angemessen sind. Insbesondere dann, wenn Änderungen das im Rahmen der Workshop-/Leistungsbeschreibung genannte Workshopziel nicht gefährden, liegen für den Workshopteilnehmer zumutbare Änderungen vor.
Änderungen an der Person des/der Dozenten sind ausdrücklich vorbehalten und stehen im Ermessen des Anbieters, sofern zwischen Anbieter und Workshopteilnehmer keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dabei sind immer die hohen Standards und Qualitätsstandards des Anbieters zu berücksichtigen. Der Wechsel des Dozenten, unwesentliche Veränderungen im Ablauf der Veranstaltung oder eine angemessene Verlegung des Veranstaltungsortes führen nicht zu einer Preisminderung oder zum Vertragsrücktritt.
(5) Nach Zugang der Gutschrift erhält der Workshopteilnehmer den gezahlten Rechnungsbetrag zurückerstattet, falls der Workshop ausfällt. Es gibt keine weiteren Forderungen des Workshopteilnehmers.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Sofern eine Mindestteilnehmerzahl für eine Workshopveranstaltung erforderlich ist, muss diese Mindestteilnehmerzahl erreicht werden, um die Workshopveranstaltung durchzuführen. Aus diesem Grund haben wir das Recht, den Vertrag unverzüglich zu kündigen, jedoch spätestens fünf Tage vor Beginn des Workshops. Zahlungen, die bereits vom Teilnehmer geleistet wurden, werden sofort zurückgezahlt.
(8) Unsere Leistungspflichten bleiben bei höherer Gewalt bestehen; Das heißt, dass Workshop-Events wiederholt werden, sobald die Hindernisse für die Leistung beseitigt sind. Wenn sich die Verhältnisse bei Vertragsschluss erheblich ändern, haben wir das Recht, vom Vertrag über eine Workshopveranstaltung zurückzutreten. Wenn ein Workshop-Event aufgrund einer akuten Erkrankung des Dozenten nicht ohne Vertretungsmöglichkeit stattfinden kann, tritt ein solcher Fall auf. Aufgrund höherer Gewalt haben wir das Recht, unsere Leistungen auch auf andere Weise zu erbringen, sofern unsere Leistungspflichten ruhen.
§ 5 Anmerkungen
(1) Vor der Anmeldung sollten Personen, die unter ärztlicher Behandlung oder Therapie stehen, mit ihrem Arzt oder Therapeuten sprechen, um festzustellen, ob sie an dem Workshop teilnehmen können. Jeder Teilnehmer des Workshops ist für sein Verhalten innerhalb und außerhalb der Gruppe verantwortlich.
(2) Die Teilnehmer des Workshops müssen pünktlich zum Unterricht kommen. Wenn ein Workshopteilnehmer wiederholt schwerwiegende Unterrichtsstörungen verursacht, kann der Dozent ihn nach vorheriger Ermahnung entweder kostenpflichtig ausschließen oder das Unterrichtsverhältnis fristlos kündigen. Dadurch bleibt die Pflicht, die Workshopgebühren fortzuzahlen oder Schadensersatz zu zahlen, unberührt.
(3) Nach Rücksprache und Zustimmung können zusätzliche Servicegebühren für Dienstleistungen anfallen, die nicht explizit in der Workshopgebühr enthalten sind.
§ 6 Urheberrechte / Foto- und Filmaufnahmen
(1) Es wird dem Teilnehmer des Workshops deutlich mitgeteilt, dass alle Skripte und Workshop-Dokumentationen, die während seiner Teilnahme am Workshop erhalten wurden, den Bestimmungen des geltenden Urheberrechts unterliegen.
(2) Während der Workshops ist es den Dozenten nur gestattet, Mitschnitte (Audio/Video) und Fotoaufnahmen zu machen. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und Schadensersatzansprüche sind vorbehalten.
§ 7 Haftung
(1) Jeder Teilnehmer des Workshops ist für die Überwachung des Privateigentums selbst zuständig. Der Anbieter kann keine Haftung für Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen tragen.
(2) Nach Maßgabe der folgenden Regelungen haftet der Anbieter nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(3) Bei Arglist und Personenschäden haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Anbieter bzw. gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten des Anbieters verursacht werden.
(4) Einfache Erfüllungsgehilfen des Anbieters haften nur für Schäden, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar sind, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden verursachen.
(5) Sofern der Anbieter eine Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinalpflicht”), haftet er für leichte Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist eine Haftung für Schäden, die leicht fahrlässig verursacht werden, ist nicht vorgesehen.
(6) Der Anbieter haftet nur im Rahmen der genannten Haftungsregelungen für Schäden, die durch die nicht sach- und fachgerechte Durchführung von Anwendungsdemonstrationen und Übungen zwischen den Workshopteilnehmern verursacht werden. In diesem Zusammenhang handelt der Teilnehmer des Workshops auf eigene Gefahr und Risiko. Der Workshopteilnehmer kümmert sich selbst um eine angemessene Versicherung.
(7) Wir erstellen die Workshopunterlagen, die wir im Zuge unserer Workshops bereitstellen, unter Einhaltung hoher Qualitätsstandards und mit dem besten Wissen und Kenntnisstand. Eine Haftung und Gewährleistung der Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Inhalte sind nicht vorgesehen.
§ 8 Datenschutz
(1) Die personenbezogenen Daten, die für den Vertragsschluss und die Abwicklung bestehender Verträge erforderlich sind, werden gespeichert und zweckbestimmt verarbeitet, wobei die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Zusätzlich dazu weisen wir auf unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website hin (online unter https://www.destressed.de/datenschutz).
§ 9 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen
(1) Deutsches Recht gilt für sämtliche rechtlichen Beziehungen zur SANOSTRA GmbH. Gerichtsstand ist Köln.
(2) Deutsch ist die Sprache des Vertrags.